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   BFH, 19.02.2004 - III R 41/03   

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https://dejure.org/2004,2994
BFH, 19.02.2004 - III R 41/03 (https://dejure.org/2004,2994)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2004 - III R 41/03 (https://dejure.org/2004,2994)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - III R 41/03 (https://dejure.org/2004,2994)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Investitionszulage bei Mietwohnbauten nach § 3 InvZulG 1999

  • rechtsportal.de

    InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Investitionszulage für die in den Anschaffungskosten eines Gebäudes enthaltenen Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten

  • datenbank.nwb.de

    Begünstigung von nachträglichen Herstellungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investitionszulagen für Aufwendungen für Herstellungsarbeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschaffungskosten eines Gebäudes nur insoweit begünstigt, als darin Herstellungskosten enthalten sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbehaltliche Bewilligung einer Investitionszulage; Abtretung eines nach dem Vermögensgesetz begründeten Restitutionsanspruchs; Förderung von Aufwendungen für den Erhalt und die Modernisierung von Mietwohnungen als gesetzgeberisches Motiv bei der Gewährung einer ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 2
    Anschaffungskosten; Nachträgliche Herstellungskosten; Restitutionsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 380
  • BB 2004, 928 (Ls.)
  • DB 2004, 1025
  • BStBl II 2004, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 17.07.2002 - 14 K 2204/02

    Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und nachträglichen Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 41/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1497 veröffentlicht.
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2610/03

    Investitionszulage - Erwerb modernisierter Wohnungen nach Abschluss der

    Damit wird auch dem Gesetzeszweck genüge getan, dem Wohnungsmarkt neuzeitlichen Bedürfnissen entsprechende Wohnungen zur Verfügung zu stellen, indem der im Beitrittsgebiet vorhandene Altbaubestand modernisiert wird (vgl. BFH, Urteile vom 19. Februar 2004 III R 41/03, BFHE 205, 380, BStBl II 2004, 522; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, Juris).
  • BFH, 20.10.2005 - III R 18/04

    InvZul für Modernisierung

    Die Förderung der im Jahr 2000 angefallenen Aufwendungen für die Dachreparatur und die allgemeine Instandhaltung widerspricht auch nicht dem mit §§ 3 und 4 InvZulG 1999 verfolgten Zweck, die Modernisierung des Altbaubestands zu fördern (BTDrucks 13/8059 S. 20 f.; Senatsurteil vom 19. Februar 2004 III R 41/03, BFHE 205, 380, BStBl II 2004, 522).
  • FG Hessen, 15.02.2005 - 13 K 17/04

    Keine Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten, die bei

    25 Begünstigt sein soll somit auch die Anschaffung eines Gebäudes, das vom Veräußerer noch modernisiert wird, allerdings beschränkt auf den Teil der Anschaffungskosten, der auf Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen entfällt, die der Veräußerer nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages durchführt (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004, III R 41/03, BStBl II 2004, 522, unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 13/7792 S. 13 f).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 13 K 13080/12

    Investitionszulage nach § 3 InvZulG für das Jahr 1999

    Dies betrifft Herstellungsarbeiten des Veräußerers eines Gebäudes oder eines Dritten nach Abschluss des Kaufvertrags, sofern sie in den Kaufpreis eingeflossen sind (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 41/03, BStBl II 2004, 522).
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